Im Bereich der Regelinsolvenzverfahren bieten wir Ihnen die komplette Abwicklung aller EDV-gestützten Verfahrensbereiche, die Sie als Insolvenzverwalter nicht persönlich erledigen müssen:
Erfassung von Debitoren und Kreditoren | Erstellung der Zahlen für die ½-Jahresberichte |
Anschreiben mit Aufforderung zur Zahlung | Ermittlung der Zahlen für die Umsatzsteuer- voranmeldungen |
Anschreiben mit Aufforderung zur Forderungsanmeldung | Erstellung der Zahlen für die Schlussbilanz |
Erfassung der Insolvenzgläubiger | Erstellung des Verteilungsverzeichnisses |
Forderungsprüfung (bei unklaren Anmeldungen erfolgt Rückfrage per Email oder Telefon) | Erstellung der Abrechnung bzgl. Absonderungsgläubiger |
Erstellen des Inventarverzeichnisses (oder Einbindung der vorhanden Daten vom Inventarisierer) | Erstellung der Abrechnung bzgl. Massegläubiger |
Erstellung der Vermögensübersicht / insolvenzrechtliche Eröffnungsbilanzen | Erstellung der Zahlen für die Quotenzahlung / Ausdruck der Quotenschecks |
komplette Führung der Insolvenzbuchhaltung |
Selbstverständlich bieten wir auch die Abwicklung von Teilbereichen der Regelinsolvenzverfahren an.
KOSTEN:
Die Grundkosten je Verfahren betragen 100,- EUR.
Darin enthalten sind
– die Miete der Festplattenkapazität zur Speicherung Ihrer kompletten Verfahrensdaten
– Anlegung der Verfahrensdaten
– Einrichten der Buchhaltung.
Bei Komplettabwicklung berechnen wir die Erfassung der Kreditoren, Debitoren, Tabellendaten, Forderungsprüfung etc. zum Stundensatz von 55,- EUR.
Einzelaufgaben, wie z. B. reine Darstellung von Schlussberichtszahlen, Verteilungsplänen und Erstellung von Quotenschecks berechnen wir zum Stundensatz von 120,- EUR.
Ermittlung der Zahlen für die Vermögensübersichten, insolvenzrechtliche Eröffnungsbilanzen, Schlussbilanzen, Steuerklärungen werden mit 60% der jeweiligen Höchstsätze der StBVV berechnet. Darin enthalten ist die Erstellung von Verteilungsplänen und der Druck der Quotenschecks. Nicht enthalten sind die Kosten der Scheckvordrucke.
Fragen Sie uns. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein verfahrensbezogenes Angebot!
Wir weisen darauf hin, dass wir keine Steuerberater sind.
Wir ziehen die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) heran, um unsere Tätigkeit transparent und für jeden nachvollziehbar abrechnen zu können.
Sämtliche Steuererklärungen, Bilanzen etc., die durch einen Steuerberater zu erstellen sind, werden von dem Steuerberater in unserer Bürogemeinschaft erstellt und in Rechnung gestellt.